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Mit dem Begriff «bauseits» bezeichnet man die Artikel oder Leistungen, die von der Bauherrschaft bzw. auf der Baustelle ausgeführt werden und nicht Teil der Offerte oder der Auftragsbestätigung sind. Also zum Beispiel der Kühlschrank, der von der alten Küche übernommen wird oder der Elektriker, der die Geräte anschliessen muss. Es geht also um Positionen, die nicht von Veriset, sondern von der Bauherrschaft bezahlt und/oder organisiert werden, aber dennoch für den Auftrag berücksichtigt werden müssen, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Küche stehen. Die unter bauseits aufgelisteten Leistungen muss also die Bauherrschaft selbst tragen, diese Leistungen sind nicht im Preis enthalten. Ihr Küchenprofi erklärt Ihnen gerne alle Leistungen, die von Dritten erbracht werden und mit denen Sie allenfalls noch rechnen müssen.

Verwandte Begriffe
Aufmass
Glasrückwand